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Einzug in eine neue Wohnung

Einzug in eine neue Wohnung

Der Einzug in die erste eigene Wohnung oder der Umzug in die neue Wohnung, immer wieder gibt es einige Hürden zu meistern – und das, ohne die Fristen zu verpassen.

Hier haben wir einige Punkte für Sie zusammengefasst, durch die der Umzug ein ganzes Stück erleichtert werden kann.

  1. Strom

Es ist wichtig, den Strom an-/umzumelden, da sonst hohe Nachzahlungen durch den Stromanbieter der Vormieter oder der Verwaltung drohen! Eine offizielle Fristsetzung gibt es zwar nicht, trotzdem empfiehlt es sich, so bald wie möglich die Wohnung beim Stromanbieter anzumelden. Folgende Angaben brauchen Sie:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Zählernummer (steht auf dem Zählergerät)
  • Zählerstand (abzulesen bei Wohnungsübergabe, sollte auch in das Protokoll übernommen werden)
  • Angaben zur Zahlweise (also Ihre Kontoverbindung)

Es ist empfehlenswert den eigenen Stromverbrauch bzw. den Stromverbrauch der Vormieter zu kennen, damit man bei möglichen Anbietervergleichen den besten Tarif herausfiltern kann. Um Umstände zu vermeiden, ist es sehr sinnvoll, zunächst den bereits bestehenden Anbieter zu nutzen und dann, bei Bedarf, einen Wechsel vorzunehmen. Da viele Anbieter nicht gut genug miteinander kommunizieren, treten häufig Probleme auf, um die man sich zeitintensiv kümmern muss.

  1. Rundfunkgebühr

In Deutschland ist es verpflichtend, die Rundfunkgebühr für das öffentliche Fernsehen und Radio zu zahlen. Jede genutzte Wohnung muss angemeldet sein, denn es wird pro Wohnung (nicht pro Person oder Gerät) ein Betrag von 17,50€/Monat (Stand Oktober 2020) fällig. Die Wohnung muss bei Einzug unbedingt angemeldet werden. Unter Umständen kann man einen Erinnerungsbrief erhalten, der mit einer Frist zur Anmeldung auffordert.

  1. Einwohnermeldeamt

Innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug muss eine Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen. Das ist sowohl bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Land, als auch bei einem Umzug innerhalb einer Stadt notwendig! Über den genauen Ablauf, die Terminvergabe, benötigte Dokumente und Vollmachten kann man sich auf der jeweiligen Internetseite informieren. Verpasst man die Frist von 2 Wochen, werden unter Umständen Bußgelder fällig.

  1. Internet

Eine Anmeldung des Internets ist zwar nicht notwendig, aber heutzutage doch schon üblich. Dazu können Sie auf verschiedenen Internetseiten den für Sie passendenden Anbieter und Vertrag finden und bestellen. Besser ist es, wenn Sie sich frühzeitig darum kümmern, denn Termine bei den fachmännischen Technikern sind meist schwierig zu bekommen und es dauert mehrere Wochen, bis das Internet funktioniert.

  1. Haftpflichtversicherung

Bei einem Einzug in die erste eigene Wohnung ist es ratsam, die eigene Haftpflichtversicherung so bald wie möglich abzuschließen. Bei manchen Versicherungen ist der Schutz in der neuen Wohnung für einen gewissen Zeitraum noch gegeben, trotzdem macht es Sinn, selbst eine Versicherung abzuschließen.

  1. Hausratversicherung

Ebenso wie die Haftpflichtversicherung sollte man eine Hausratversicherung abschließen. Bei jungen Haushalten, deren Wert der Gesamtausstattung noch nicht sehr hoch ist, lohnt es sich nicht immer, eine Hausratversicherung abzuschließen. Jedoch kann es bereits zu Anfang und auf jeden Fall zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Haushalt größer ist, nützlich sein, eine solche Versicherung zu haben. Je nach Vertrag können Abweichungen vorliegen, aber grundsätzlich werden meistens die Hausratsgegenstände gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Vandalismus und andere Umwelteinflüsse (Hagel, Sturm) versichert. Pauschal kann man sagen, dass etwa die Wohnfläche in m² x 650€ versichert wird. Achten muss man dann auf einen Unter- oder Überversicherungsverzicht.

  1. Post

Bei der Post kann für Briefe, die an den alten Wohnsitz adressiert sind, ein Nachsendeantrag erstellt werden. Dadurch werden diese Briefe direkt an die neue Adresse gesendet und man weiß, wo man sich eventuell noch ummelden muss.

  1. Kabelanschluss

Manche Internetverträge beinhalten bereits einen Kabelanschluss, über den die öffentlichen TV Sender übertragen werden. Bei anderen Mietverträgen ist das auch schon durch den Vermieter übernommen. Allerdings muss man darauf achten, denn treten diese beiden Fälle nicht ein, muss man selber einen Vertrag über einen Kabelanschluss abschließen. Unter Umständen kann der Anschluss bei Nichtanmelden gesperrt werden und das erneute Anschließen kann relativ viel kosten.

  1. Bildungsinstitutionen, Ämter, Sonstiges

Generell müssen Kindergärten, Schulen, Universitäten und der Arbeitgeber über einen neuen Wohnsitz informiert werden. Ebenso zuständige Ämter, wie das Finanzamt, die Sozialkasse- und Familienkasse und die Krankenkasse müssen dringend die neue Adresse in ihre Datenbanken aufnehmen können. Empfehlenswert ist es dazu noch bei sämtlichen Vereinen, Abonnements und natürlich der Familie die neue Adresse mitzuteilen.

 

 

Quelle für Inspiration: www.focus.de

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