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Der Nachbar als Störenfried

Der Nachbar als Störenfried

Der Nachbar ist zu laut, es ist ständig dreckig im Treppenhaus und es nervt einfach nur.
Solche unangenehmen Erfahrungen braucht wirklich keiner.

Um ein nachbarschaftliches Verhältnis aufzubauen, braucht es nicht viel. Auch, wenn der Start schlecht war, kann man so einiges für ein friedliches Miteinander tun.

 

Schritt 1: REDEN

Bevor Sie zum Hörer greifen und die Polizei, das Ordnungsamt oder die Verwaltung informieren, versuchen Sie doch zunächst das Gespräch zu finden. Es hilft doch keinem, direkt eine Beschwerde einzureichen. Vielleicht liegt bloß ein Missverständnis vor, oder Ihrem Nachbar ist es gar nicht bewusst, dass Sie gestört werden. Meist lassen sich die Probleme ganz leicht lösen und es bildet sich ein aushaltbares Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Nachbarn.

Sollte das nicht helfen:

Schritt 2: DOKUMENTIEREN

Schreiben Sie auf, wann und inwiefern Sie gestört werden. Dazu gehört insbesondere das Datum, die Uhrzeit und um welches Geräusch es sich handelt, aber auch ein verständlicher Vergleich, der die Lautstärke der Störung objektiv beurteilbar macht. Ein solcher Vergleich wäre zum Beispiel die Lautstärke des Fernsehers, die eingestellt werden muss, damit etwas verstanden wird, oder ob man die Klingel oder das Telefon dadurch überhört. Wenn andere Nachbarn die Ruhestörung ähnlich empfinden, ist es hilfreich, wenn sie das Lärmprotokoll ebenfalls unterschreiben.

Schritt 3: VERMIETER KONTAKTIEREN

Als folgenden Schritt können Sie dann den Vermieter über die Ruhestörung informieren und das Lärmprotokoll mitsenden. Der Vermieter wird sich ein Bild von der Lärmbelästigung machen und weitere Schritte einleiten.

Schritt 4: POLIZEI/ORDNUNGSAMT

Der letzte und zu vermeidende Schritt ist, die Polizei oder das Ordnungsamt zu rufen. Wenn die Lärmbelästigung kein Ende nimmt und nichts wirksam dagegen getan wird, bleibt einem nichts anderes übrig, als die Ordnungshüter zu rufen. Damit wird Strafanzeige gegen den lärmenden Mieter gestellt und die Angelegenheit wird geregelt. Dieser Schritt sollte aber wirklich erst dann in Betracht gezogen werden, wenn kein anderer Ausweg bleibt. Ein respektvoller Umgang zwischen allen Beteiligten ist das Mindeste, das man erwarten darf.

Quelle für Inspiration: www.abendzeitung-muenchen.de

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